Chemetall
 
 

EU REACH

Die REACH-Verordnung EG Nr. 1907/2006 ist seit 1. Juni 2007 in Kraft und soll zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt beitragen. Sie gilt für alle EU-Mitgliedstatten gleichermaßen sowie für die EFTA-Staaten des EWR.

Die Verordnung beruht auf dem Grundsatz „Keine Daten, kein Markt“. Demnach haben Hersteller, Importeure und nachgeschaltete Anwender die Verantwortung für die Umsetzung und Einhaltung der REACH-Verordnung. Sie müssen eigenverantwortlich den sicheren Umgang der Stoffe in all ihren Verwendungszwecken nachweisen.

REACH steht für Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of CHemicals also für Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe.

 

Chemetall REACH und CLP Aktivitäten

Die Chemetall GmbH und ihre Tochtergesellschaften sind sich den Anforderungen nach REACH bewusst und arbeiten intensiv an der Umsetzung der aus der REACH und CLP Verordnung resultierenden Pflichten. Die Chemetall hält die Vorschriften der REACH und CLP Verordnung ein, wie auch andere chemikalienrechtliche Vorschriften, die für unser Geschäft relevant sind. Die Chemetall wird keine Stoffe in ihren Produkten einsetzen, die nicht REACH konform sind.

Derzeit koordiniert ein Team von sechs Personen in Frankfurt am Main zentral die Einhaltung der REACH-Verordnung und internationale Chemikaliengesetze für die Chemetall Gruppe.

Die Chemetall hat erfolgreich alle Stoffe unter REACH registriert, die für die Registrierung bis zum 30. November 2010, 31. Mai 2013 und 31. Mai 2018 identifiziert wurden. Auch zukünftig werden registrierungspflichtige Stoffe registriert.

Die Registrierung eines Stoffes durch die Chemetall wird im Allgemeinen zu einer Überarbeitung der betroffenen Sicherheitsdatenblätter führen. Die Registriernummer wird im Kapitel 1 und/oder 3 des Sicherheitsdatenblattes genannt.

In Abhängigkeit von den Registrierungen durch unsere Lieferanten unterliegen unsere Sicherheitsdatenblätter einer ständigen Überprüfung.

CLP Verordnung

Hersteller und Importeure, die gefährliche Stoffe auf den Markt bringen, haben in Anlehnung an Artikel 40 der CLP Verordnung gegenüber der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) eine Meldepflicht bezüglich bestimmter Informationen, wie insbesondere der Stoffidentität sowie der Einstufung und Kennzeichnung des Stoffes.

Chemetall hat zum 1. Dezember 2010 alle relevanten Stoffe in das Einstufungs- und Kennzeichnungsinventar (C&L Inventory) gemeldet und ergänzt die Meldungen, sobald neue Stoffe hergestellt/importiert und auf den Markt gebracht werden.

Weitere Details zu unseren Aktivitäten rund um REACH und CLP entnehmen Sie bitte unseren Kundenbriefen bzw. dem REACH Flyer.

 

  • Uptodate: Qualitäts- und Umweltanforderungen sind bei uns bekannt
  • Globale Koordination unser REACH und CLP Aktivitäten
  • Zuverlässiger, starker und innovativer Partner für Ihre Anforderungen

 
 

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Produktinformationen, Zulassungen und Technische Datenblätter erhalten Sie in unserer Produktdatenbank.

 

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